Der Senat hat das von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) verkündet.
Dadurch wird der 500. Jahrestag der Reformation (31.10.2017) staatlich anerkannter Feiertag, § 2 Abs. 1 FTG. Die islamischen Feiertage „Opferfest“, „Ramadanfest“ und „Aschura“ werden religiöse Feiertage, § 8 Abs. 2 FTG.





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