Bei ihren Beratungen hat sich die Freisinger Bischofskonferenz mit der Frage des Rechts zur Mitwirkung an der Besetzung der außerhalb der Katholisch-Theologischen Fakultäten bestehenden Konkordatslehrstühle auseinandergesetzt und beschlossen, auf die Ausübung dieses Rechts aus dem Bayerischen Konkordat verzichten zu wollen.
Diesbezüglich wird das Katholische Büro Bayern beauftragt, die erforderlichen Kontakte zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern herzustellen.
Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz anlässlich der Frühjahrsvollversammlung der bayerischen Bischöfe in Waldsassen am 30. und 31.01.2013
Anmerkung der Redaktion
In der Freisinger Bischofskonferenz (auch: Bayerischen Bischofskonferenz) sind die Bischöfe der sieben bayerischen Dözesen Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Regensburg, Augsburg, Passau, München und Freising sowie, aus historischem Grund, der Bischof der Diözese Speyer vertreten. Die Mitglieder treffen sich zweimal im Jahr zu einer Frühjahrs- und Herbstvollversammlung. Ihr Vorsitzender ist der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx.
Neben der Bayerischen Bischofskonferenz gibt es noch die Westdeutsche Bischofskonferenz. Beide jedoch sind pastorale Beratungsgremien.
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