Der Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren zur Klärung des Zutrittsrechts von Gewerkschaften zu diakonischen Einrichtungen vom 11.12.2012 ist aufgehoben worden (1 AZR 552/10).
Die Beklagte hat die Anträge der klagenden Gewerkschaft anerkannt.
Pressemitteilung des BAG Nr. 84 v.10.12.2012





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