Bundestag: Vorschau – Beschneidung

Die Sitzungswoche am Mittwoch, 12.12.2012, beginnt um 13 Uhr mit der abschließenden Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Beschneidung männlicher Kinder. Die Parlamentarier stimmen im Anschluss an die 90-minütige Debatte über eine Vorlage der Bundesregierung (BT-Dr 17/11295) sowie über einen von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Dr 17/11430) ab.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass im Recht der elterlichen Sorge im BGB klargestellt wird, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung ihres „nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes“ zuzustimmen.

In dem überfraktionellen Gesetzentwurf findet sich der Zusatz, dass „wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs“ die Einwilligung des „einsichts- und urteilsfähigen Sohnes“, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, vorliegen müsse.

Textarchiv des Bundestags v. 07.12.2012

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