Ministerpräsident Kurt Beck und Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärten, dass sich die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 20.11.2012 auf den Entwurf eines novellierten Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (SWR-Staatsvertrag) verständigt haben.
Das neue Regelungswerk soll an die Stelle des Staatsvertrages aus dem Jahr 1997 treten. Beck und Kretschmann: „Der Staatsvertragsentwurf setzt die Eckpunkte vom 26.06.2012 um. Er ist damit eine geeignete Grundlage, um nunmehr die Diskussion über die Reform des Südwestrundfunks mit allen Beteiligten zu vertiefen.“
Beck und Kretschmann kündigten an, dass eine gemeinsame Anhörung zum Staatsvertragsentwurf stattfinden solle. Im Anschluss an die Anhörung werden die eingebrachten Anregungen sorgsam zu wägen sein. Auf dieser Grundlage werden sich die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine abschließende Meinung über den Staatsvertragsentwurf bilden.
Rheinland-pfälzische Landesregierung v. 20.11.2012
Anmerkung der Redaktion
Durch eine Änderung in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SWR-Staatsvertrag verlieren die Freikirchen einen Sitz im SWR-Rundfunkrat und damit auch im Landesrundfunkrat Baden-Württemberg, § 14 Abs. 2 Satz 3 SWR-Staatsvertrag, die muslimischen Verbände in Baden-Württemberg gewinnen jeweils einen Sitz.
Hier finden Sie den Entwurf des SWR-Staatsvertrags (Stand: 13.11.2012).





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