ArbG Mönchengladbach: Fristlose Kündigung – Hat Neusser Küster in den Klingelbeutel gegriffen?

Der Kläger ist seit Mai 2003 beim Kirchengemeindeverband Neuss-Mitte als Küster beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehört das Einsammeln der Kollekte während der Gottesdienste. Der Kirchengemeindeverband wirft dem Kläger vor, nach einem Gottesdienst im Quirinus-Münster in Neuss am 22.06.2012 einen Betrag i.H.v. 164,80 € aus der Kollekte gestohlen zu haben und dies in einem Gespräch Anfang Juli 2012 auch zugegeben zu haben. Der Kläger bestreitet dies. Der Kirchengemeindeverband hat das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger am 10.07.2012 fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt.

Termin zur Verhandlung über die dagegen vom Kläger erhobene Kündigungsschutzklage steht am 15.11.2012 um 11 Uhr vor der 4. Kammer des ArbG Mönchengladbach, Gerichtstag Neuss, an.

Pressemitteilung des LAG Düsseldorf Nr. 68 v. 06.11.2012

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