Stichpunkte sind:
- Umstellung der Bemessung von Personalkosten und Personalkostenzuschüssen auf bayerisches Besoldungsrecht;
- im Bereich der Römisch-Katholischen Kirche Ersetzung der unmittelbaren Auszahlung der Bezüge durch Pauschalzahlungen;
- gesetzliche Regelung der Versorgung;
- Umbenennung in „Gesetz zur Ausführung konkordats- und staatskirchenvertraglicher Verpflichtungen (AGKStV)“;





Hinterlasse einen Kommentar