Bundestag: Beschneidung minderjähriger Jungen

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zur rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen (BT-Dr 17/10331) gestimmt. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Religionsfreiheit sowie des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Textarchiv des Bundestags v. 19.07.2012

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