Die 2. Kammer des VG Minden hat zwei Anträge mit dem Ziel, zwei Kommunen (Oerlinghausen und Langenberg) im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zur Beschlussfassung über ein Burka-Verbot ihrer Bediensteten zu verpflichten, als rechtsmissbräuchlich abgelehnt.
Den Anträgen liege kein ernstliches Rechtsschutzinteresse zugrunde, sondern allenfalls das Bemühen des Antragstellers, seinen eigenen Ansichten durch rechtsmissbräuchliche Benutzung deutscher Verwaltungseinrichtungen und -gerichte Publizität zu verschaffen, führte die Kammer aus. (VG Minden, Beschl. v. 16.05.2012 – 2 L 272/12 und 2 L 274/12)
Pressemitteilung des VG Minden v. 16.05.2012





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