VG Trier: Kriegsdienstverweigerung eines Zeitsoldaten erfordert Schlüsselerlebnis

Ein Zeitsoldat, der seinen Grundwehrdienst geleistet hat, ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, muss für den Fall, dass er nachträglich den Kriegsdienst verweigern will, den Nachweis einer Umkehr der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe führen. Dafür müsse er ein Schlüsselerlebnis belegen können. Dies hat die 1. Kammer des VG Trier mit Urteil vom 10.11.2015 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »