OVG Nordrhein-Westfalen: Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

Eine muslimische Glaubensangehörige aus Neuss, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier in Form eines Niqab bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss aber über ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erneut entscheiden. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und der Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des VG Düsseldorf vom 01.12.2021 teilweise stattgegeben. Zur Urteilsbegründung hat die Vorsitzende des 8. Senats ausgeführt: Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Nordrhein-Westfalen: Keine Ausnahmegenehmigung im Eilverfahren für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier

Der Eilantrag einer muslimischen Glaubensangehörigen aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist auch beim OVG erfolglos geblieben. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Düsseldorf: Keine Vollverschleierung am Steuer („Niqab“)

Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Das hat die 6. Kammer des VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden. Die Muslima hatte von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt, ihr den Niqab – ein Kopf-Schultertuch, das den gesamten Kopf- und Halsbereich verdeckt und nur einen Sehschlitz für die Augen frei lässt – am Steuer ausnahmsweise zu erlauben. Das Gericht hat nun der Bezirksregierung Recht gegeben, die den Antrag abgelehnt hatte. Den Rest des Beitrags lesen »