OLG Oldenburg: Rückzahlungsverpflichtung eines früheren Pfarrers und Dechanten bestätigt

Das LG Oldenburg hatte auf die Klage einer kirchlichen Stiftung einen früheren Pfarrer und Dechanten zur Rückzahlung eines Betrages von mehr als 277.000 € verurteilt. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat der 2. Zivilsenat des OLG Oldenburg als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »