Das OVG Nordrhein-Westfalen hat auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di durch einstweilige Anordnung entschieden, dass die Geschäfte in Velbert an den durch Rechtsverordnung freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016 bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht öffnen dürfen. Die Entscheidung betrifft die Ladenöffnung am Sonntag, den 12.06.2016, in Neviges. Das an diesem Tag stattfindende Kinderfest kann stattfinden. Bezogen auf die weiteren verkaufsoffenen Sonntage, die erst ab September 2016 geplant sind, hat der Rat der Stadt hinreichend Gelegenheit, nach den hierfür erforderlichen Ermittlungen rechtzeitig eine rechtsgültige neue Rechtsverordnung zu erlassen. Den Rest des Beitrags lesen »




