VG Bremen: Erfolgreicher Eilantrag eines Polizeianwärters gegen das Verbot des Tragens seines Dastars (Turbans) zur Polizeiuniform

Die 6. Kammer des VG Bremen hat dem Eilantrag eines Beamten auf Widerruf, der den Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung besucht, stattgegeben. Damit wird ihm vorläufig gestattet, seinen Dastar zur Polizeiuniform bei dienstlichen Tätigkeiten mit Außenwirkung, insbesondere bei Einsätzen mit Bürgerkontakt, zu tragen. Den Rest des Beitrags lesen »