Der 1. Strafsenat des KG – Staatsschutzsenat – hat vier Männer im Alter zwischen 36 und 58 Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt und damit als erstes Oberlandesgericht in Deutschland entschieden, dass es sich bei der „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (Hamas) um eine terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne des deutschen StGB handelt. Die Hamas, eine aus der Muslimbruderschaft hervorgegangene sunnitische Organisation mit militant-extremistischer Ausrichtung, erfülle zweifellos die in den §§ 129a und 129b StGB festgelegten Tatbestandsvoraussetzungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, so die Vorsitzende des Senats in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Erklärtes Ziel der Vereinigung sei die Vernichtung des Staates Israel und die Errichtung eines islamischen Gottesstaates unter Geltung der Scharia auf dem gesamten ehemals britischen Mandatsgebiet Palästina zwischen Mittelmeer und Jordan. Zwar werde die Hamas von der Europäischen Union schon seit Jahren als Terrororganisation gelistet, eine Einstufung nach deutschem Recht sei jedoch bislang nicht erfolgt, so die Vorsitzende weiter. Dabei seien die entsprechenden Kriterien schon vor dem von der Hamas orchestrierten Terrorangriff auf Israel am 07.10.2023, bei dem 1.200 Menschen getötet, zahlreiche Menschen verletzt und vergewaltigt und über 250 Personen als Geiseln genommen und verschleppt wurden, erfüllt gewesen. Den Rest des Beitrags lesen »





