Am Sonntag, dem 11.06.2017, dürfen die Geschäfte in Düsseldorf – Bilk und Unterbilk – nicht geöffnet sein. Dies hat das VG Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft ver.di durch eine einstweilige Anordnung vom 30.05.2017, die den Beteiligten am 31.05.2017 zugestellt worden ist, vorläufig festgestellt und die entsprechende Verordnung der Landeshauptstadt vom 15.02.2017 beanstandet. Den Rest des Beitrags lesen




