VG Berlin: Lehrerin darf keine Kommunikation „teilweise außerhalb des logischen Systems“ anbieten

Eine Lehrerin darf ohne Nebentätigkeitsgenehmigung nicht entgeltlich als spirituelle Lebensberaterin tätig sein. Eine Genehmigung für die Vergangenheit muss sie hierfür nachträglich nicht mehr beantragen. Sie hat ihrem Dienstherrn auch Auskunft über Art und Umfang ihrer schriftstellerischen Tätigkeiten zu geben. Das hat das VG Berlin in einem Klageverfahren entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »