Das VG Münster hat den Eilantrag eines Logistikunternehmens mit Sitz im Greven abgelehnt, ihr im Wege der Ausnahmebewilligung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung von 720 Arbeitnehmern am Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2020 und von jeweils 240 Arbeitnehmern am Sonntag, dem 04.10.2020, sowie am Sonntag, dem 11.10.2020, zu bewilligen. Den Rest des Beitrags lesen »




