OLG Frankfurt a.M.: Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den indischen Geheimdienst

Der 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. (OLG) hat den indischen Staatsangehörigen Manmohan S. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Seine Ehefrau Kanwal Jit K. wurde wegen Beihilfe zur geheimdienstlichen Agententätigkeit zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten Manmohan S. wurde zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgesetzt. Zudem wurde ihm aufgegeben, als Bewährungsauflage € 1.500,– an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Den Rest des Beitrags lesen »