Am Sonntag, dem 18.06.2017, dürfen die Geschäfte in der Siegener Innenstadt nicht anlässlich des Siegener Stadtfestes ausnahmsweise geöffnet sein. Dies hat die 1. Kammer des VG Arnsberg auf Antrag der Gewerkschaft ver.di mit Beschluss vom heutigen Tag im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt. Den Rest des Beitrags lesen




