In einem nachträglich begründeten Beschluss vom 02.11.2018 hat das OVG eine Entscheidung des VG Köln bestätigt, wonach die Durchführung eines kleinen Kunsthandwerkermarkts zu St. Martin („Roisdorfer Martinimarkt“) auf dem Parkplatz eines großen Möbelmarkts in Bornheim die Öffnung zweier an dem Parkplatz liegender Möbelmärkte am Sonntagnachmittag, den 04.11.2018 nicht rechtfertigte. Den Rest des Beitrags lesen »




