Christian Traulsen, Rechtsstaatlichkeit und Kirchenordnung – Überlegungen zur Rechtsstaatsbindung von Religionsgemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung der evangelischen Landeskirchen

Das Grundgesetz gewährleistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten. Dazu zählt auch die Befugnis, Recht zu setzen und anzuwenden. Christian Traulsen untersucht, ob das eigenständige Recht von Religionsgemeinschaften rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss. Den Rest des Beitrags lesen »