OVG Mecklenburg-Vorpommern: Öffnungszeitenverordnung unwirksam

Der 2. Senat des OVG Mecklenburg-Vorpommern hat in dem Normenkontrollverfahren der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung über die Regelungen zur Freigabe von Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Gemeindeteilen oder Tourismusregionen (Öffnungszeitenverordnung) vom 20.02.2025 in Gestalt der Ersten Verordnung zur Änderung der Öffnungszeitenverordnung vom 19.02.2026 für unwirksam erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »