Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die Kundgebung „Nie wieder Faschismus – Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!“ nicht stattfinden darf. Damit hat der HessVGH das von der Stadt Frankfurt a.M. ausgesprochene Verbot dieser Versammlung bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »




