Mit Urteil vom 08.02.2013 hat die 8. Kammer des VG Minden die Rechtmäßigkeit der jahrgangsweisen Schließung der evangelischen Bekenntnisgrundschule Nammen der Stadt Porta Westfalica bestätigt. Dagegen hatten sich Eltern gewandt, die ihren Sohn nächstes Schuljahr dort einschulen lassen wollten. Den Rest des Beitrags lesen »




