Die 3. Kammer hat auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vorläufig festgestellt, dass die Geschäfte in Bad Münstereifel am Sonntag, dem 02.09.2018, nicht geöffnet werden dürfen. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Den Rest des Beitrags lesen »




