Der BGH hat mit einem Urteil und einem Beschluss vom 24.07.2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und von zwei Angeklagten gegen ein Urteil des OLG Dresden vom 29.04.2024 entschieden. Dieses hat die beiden revidierenden Angeklagten und einen Mitangeklagten, der gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt hat, jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu Freiheitsstrafen verurteilt sowie Einziehungsentscheidungen getroffen. Den Rest des Beitrags lesen »




