HessVGH: Versammlungsverbote in Frankfurt a.M. und Kassel sind rechtswidrig

Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die geplanten Versammlungen zum bewaffneten Nahostkonflikt in Frankfurt a.M. und Kassel stattfinden dürfen. Die Verbote der Stadt Frankfurt a.M. und der Stadt Kassel sind rechtswidrig. Den Rest des Beitrags lesen »