Die Klage der Islamischen Gemeinschaft „Milli Görüs“ e.V. (IGMG) gegen ein Faltblatt, mit dem das Landesamt für Verfassungsschutz im Mai 2011 zu einer Expertenanhörung unter dem Titel „Islamische Radikalisierung – Gefahren und Handlungsmöglichkeiten“ eingeladen hatte, hat die 10. Kammer des VG Hannover abgewiesen. Auf dem Titelblatt des Flyers war eine Collage verschiedener Embleme und Symbole abgebildet, die neben den Emblemen mehrerer dem terroristischen Spektrum zugeordneter Vereinigungen und einem Abbild von Osama Bin Laden auch das Logo des Klägers enthielt. Den Rest des Beitrags lesen »