BVerwG: Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen nur in Ausnahmefällen – „Krabat“

Verstößt der Inhalt einer schulischen Unterrichtsveranstaltung aus Sicht einzelner Schüler bzw. ihrer Eltern gegen für sie maßgebliche religiöse Vorgaben, so rechtfertigt dies im Regelfall keinen Anspruch auf Unterrichtsbefreiung. Dies hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »