Die 4. Kammer des VG Ansbach hat einen Eilantrag einer Witwe auf – vorübergehende – Konservierung des Leichnams ihres verstorbenen Ehemannes abgelehnt. Die Stadt Nürnberg hat der Witwe untersagt, den Leichnam ihres verstorbenen Ehemannes mit chemischen Stoffen, insbesondere mit dem Produkt „Freedom Art“, zu konservieren. Diese Stoffe hemmen den Zersetzungsprozess des Leichnams. Den Rest des Beitrags lesen »




