BGH: Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung geändert

Der BGH hat über die Revision einer weiteren „IS-Rückkehrerin“ entschieden. Das HansOLG hatte die 32-Jährige zweier Fälle der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, schuldig gesprochen. Es hatte sie deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Rechtsmittel der Angeklagten hat zur Änderung des Schuldspruchs dahin geführt, dass sie wegen – lediglich eines Falls – mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt worden ist, sowie zur Änderung des Strafausspruchs dahin, dass gegen sie auf eine (Einzel-)Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten – anstatt der entsprechenden Gesamtstrafe – erkannt worden ist. Im Übrigen hat das angefochtene Urteil revisionsgerichtlicher Nachprüfung standgehalten. Den Rest des Beitrags lesen »