Der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart unter dem Vorsitz von Dr. Oliver Mosthaf wies mit am 22.11.2016 verkündeten Urteilen die Berufungen der Kläger in drei Verfahren über Vermögenswerte im Umfeld des Klosters Neresheim zurück. Der Senat bestätigte damit im Ergebnis Entscheidungen des LG Ellwangen, das die geltend gemachten Ansprüche für nicht bewiesen erachtet hatte. Kläger waren zwei Privatpersonen (6 U 156/14) und ein Rechtsanwalt (6 U 181/14 und 6 U 183/14), der im Berufungsverfahren zugleich eine der beiden Privatpersonen vertrat. Beklagter war ein rechtsfähiger Verein mit dem Namen „Benediktinerkloster Neresheim e.V.“. Den Rest des Beitrags lesen




