VGH Baden-Württemberg: Normenkontrollantrag gegen verkaufsoffene Sonntage in Sindelfingen erfolgreich

Mit jüngst den Beteiligten bekanntgegebenem Urteil hat der VGH im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26.10.2017 auf einen Normenkontrollantrag der Gewerkschaft ver.di festgestellt, dass die Satzung der Stadt Sindelfingen über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2016 unwirksam war. Den Rest des Beitrags lesen

VGH Baden-Württemberg: Sonntägliche Ladenöffnung am Kinderfest in Sindelfingen – Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt

Bereits mit Beschluss vom 26.10.2016 hat der VGH Baden-Württemberg den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der die Gewerkschaft ver.di (Antragstellerin) erreichen wollte, dass die in Satzungen der Stadt Sindelfingen (Antragsgegnerin) anlässlich des Kinderfestes am 30.10.2016 vorgesehene sonntägliche Ladenöffnung unterbleibt. Nunmehr wurde den Beteiligten der vollständig begründete Beschluss zugestellt. Den Rest des Beitrags lesen

OVG Nordrhein-Westfalen: Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016 nicht öffnen

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di durch einstweilige Anordnung entschieden, dass die Geschäfte in Velbert an den durch Rechtsverordnung freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016 bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht öffnen dürfen. Die Entscheidung betrifft die Ladenöffnung am Sonntag, den 12.06.2016, in Neviges. Das an diesem Tag stattfindende Kinderfest kann stattfinden. Bezogen auf die weiteren verkaufsoffenen Sonntage, die erst ab September 2016 geplant sind, hat der Rat der Stadt hinreichend Gelegenheit, nach den hierfür erforderlichen Ermittlungen rechtzeitig eine rechtsgültige neue Rechtsverordnung zu erlassen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Darmstadt: Sonntagsöffnung am 05.06.2016 in Neu-Isenburg anlässlich des Kinderfestes

Die von der Stadt Neu-Isenburg ausgesprochene Genehmigung, die Verkaufsstellen in der Bahnhofstraße, Frankfurter Straße und Hermesstraße anlässlich des Kinderfestes am Sonntag, dem 05.06.2016, offen zu halten, ist offensichtlich rechtswidrig. Dies hat die 3. Kammer des VG Darmstadt in ihrem Beschluss vom 02.06.2016 entschieden und damit einem von der Gewerkschaft ver.di gestellten Eilantrag stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen