Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann diskutieren die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG. Sie sichten die vielen guten Gründe, Religion an den Schulen in der Binnenperspektive der Religionsgemeinschaften zu unterrichten. Die wachsende religiöse Pluralität und der demographische Wandel legen allerdings eine Überprüfung der bisher gewohnten Organisation dringlich nahe – gerade wenn man an den besonderen Zielen des Religionsunterrichts festhalten will. Den Rest des Beitrags lesen »




