Arnulf von Scheliha/Hinnerk Wißmann, Religionsunterricht 4.0

Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann diskutieren die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG. Sie sichten die vielen guten Gründe, Religion an den Schulen in der Binnenperspektive der Religionsgemeinschaften zu unterrichten. Die wachsende religiöse Pluralität und der demographische Wandel legen allerdings eine Überprüfung der bisher gewohnten Organisation dringlich nahe – gerade wenn man an den besonderen Zielen des Religionsunterrichts festhalten will. Den Rest des Beitrags lesen »

Hinnerk Wißmann, Religionsunterricht für alle? – Zum Beitrag des Religionsverfassungsrechts für die pluralistische Gesellschaft

Ein „Religionsunterricht für alle“ fordert das geltende Religionsverfassungsrecht heraus. Dessen Grundannahmen – eine optimistische Verbindung von Religionsfreundlichkeit und Neutralität des Staates – stehen in vielfacher Weise in grundlegenden Bewährungsproben. Am Beispiel des Religionsunterrichts lässt sich genauer fragen: Mit wem kann der Staat zusammenarbeiten, der selber keine Glaubenswahrheit kennen darf? Ist die Trennung der Religionen unausweichlich, oder können integrierte Lösungen verfolgt werden, ohne die besondere Begründung religiöser Freiheit und Wahrheit aufzugeben? Den Rest des Beitrags lesen »