Die Gedenkstätte Buchenwald kann Personen den Zutritt zu ihrem Gelände verweigern, die mit einer Kufiya bekleidet sind. Dies hat der 3. Senat des ThürOVG entschieden und damit eine Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des VG Weimar zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »




