Die Umsätze einer „Geistheilerin“, die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit, so das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.07.2016. Den Rest des Beitrags lesen »

Die Umsätze einer „Geistheilerin“, die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit, so das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.07.2016. Den Rest des Beitrags lesen »