VG Aachen: Versammlungsverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Praxis rechtswidrig

Mitglieder eines eingetragenen Vereins, der sich gegen Abtreibungen engagiert, führten seit dem Jahr 2005 einmal im Monat sog. „Gebetsvigilien“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer gynäkologischen Praxis in Aachen durch, in der Abtreibungen vorgenommen werden. Nach Angaben des Vereins werde ausschließlich gebetet, die Teilnehmer würden die die Praxis aufsuchenden Frauen nicht aktiv ansprechen. Die Betenden tragen dabei Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten. Im Anschluss an die Anmeldung einer weiteren derartigen Veranstaltung für Dezember 2024 untersagte das beklagte Land gestützt auf § 13 VersG NRW i.V.m. § 13 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Versammlung in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingang der Praxis und wies stattdessen eine andere Fläche zur Durchführung aus. Hiergegen wandte sich der Verein mit seiner Klage. Den Rest des Beitrags lesen »