Die Entscheidung, ob Gebetsräume an Flughäfen eingerichtet werden, fällt in den Bereich unternehmerischer Eigenverantwortung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 18/11925) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ (BT-Dr 18/11763). Die Abgeordneten hatten sich danach erkundigt, in welchen deutschen Verkehrsflughäfen nach Kenntnis der Bundesregierung Gebetsräume existieren. Den Rest des Beitrags lesen




