Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der sonntägliche Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen verstößt. Den Rest des Beitrags lesen »




