Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach den Urteilen des BFH vom 21.06.2017, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind. Den Rest des Beitrags lesen




