LAG Rheinland-Pfalz: Außerordentliche, fristlose Kündigung eines Fußballspielers im Zusammenhang mit einer Meinungsäußerung

Der Beklagte ist ein Sportverein und nimmt mit seiner ersten Herrenmannschaft am Spielbetrieb der Fußball-Bundesliga teil. Der Kläger ist ein Fußballspieler und hat mit dem Beklagten im September 2023 einen Spielervertrag geschlossen. Den Rest des Beitrags lesen »