In dem oben genannten Strafverfahren hat der 4. Strafsenat des OLG München die Revision der Staatsanwaltschaft Landshut gegen das Urteil des AG Freising verworfen. Mit seiner Entscheidung bestätigte damit der 4. Strafsenat den Freispruch des Angeklagten. Den Rest des Beitrags lesen »




