Auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die 3. Kammer des VG Aachen in einer Eilentscheidung am 29.08.2017 festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Aachen am Sonntag, dem 03.09.2017, nicht geöffnet sein dürfen. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: Den Rest des Beitrags lesen »




