Das VG Minden hat einem Eilantrag gegen eine Verfügung der Stadt Bielefeld stattgegeben, mit der einer Veranstalterin von Lehrgängen in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen mit sofortiger Wirkung untersagt worden war, diese Lehrgänge auch an Sonn- und Feiertagen durchzuführen. Den Rest des Beitrags lesen »




