Der moderne Öffentlichkeitsbegriff bestimmt das enorme verfassungsrechtliche Gewicht des Rundfunks als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung im demokratischen Staat. Rolle und Funktion von Kirchen und Religionsgemeinschaften dagegen drohen in einer pluralisierten und säkularisierten Gesellschaft unklar zu werden. Drittsendungsrechte für Religionsgemeinschaften lassen sich als strukturelle Integration alternativer Rationalitäten in die Öffentlichkeit der Massenmedien verstehen. Den Rest des Beitrags lesen »




