VG Darmstadt: Ladenöffnung aus Anlass des „Darmstädter Ostermarktes“ war rechtswidrig

Die 3. Kammer des VG Darmstadt hat mit Urteil vom 13.06.2013 der Klage der Gewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt stattgegeben, mit der diese nachträglich festgestellt wissen wollten, dass die Ladenöffnung im Gebiet der Stadt Darmstadt am vergangenen Palmsonntag, den 24.03.2013, von 13 bis 19 Uhr nicht mit dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) und dem verfassungsrechtlichen besonderen Schutz der Sonntagsruhe in Einklang stand. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Darmstadt: Eilantrag von ver.di und dem Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt gegen verkaufsoffenen Sonntag abgelehnt

Mit Beschluss vom 21.03.2013 hat die für Kommunalrecht zuständige 3. Kammer des VG Darmstadt einen Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie des Evangelischen Dekanats Darmstadt-Stadt gegen eine so genannte Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt vom 12.03.2013 abgelehnt, nach der die Verkaufsstellen innerhalb des gesamten Stadtgebietes aus Anlass eines Ostermarktes am Sonntag, den 24.03.2013, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr offengehalten werden dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »