Die 3. Kammer des VG Darmstadt hat mit Urteil vom 13.06.2013 der Klage der Gewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt stattgegeben, mit der diese nachträglich festgestellt wissen wollten, dass die Ladenöffnung im Gebiet der Stadt Darmstadt am vergangenen Palmsonntag, den 24.03.2013, von 13 bis 19 Uhr nicht mit dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) und dem verfassungsrechtlichen besonderen Schutz der Sonntagsruhe in Einklang stand. Den Rest des Beitrags lesen »




