Das VG Münster hat durch einstweilige Anordnung festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Coesfeld am 06.05.2018 nicht im gesamten Stadtgebiet, sondern nur im Innenstadtzentrum geöffnet sein dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »

Das VG Münster hat durch einstweilige Anordnung festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Coesfeld am 06.05.2018 nicht im gesamten Stadtgebiet, sondern nur im Innenstadtzentrum geöffnet sein dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »