VG Münster: Keine Aufenthaltserlaubnis bei bloßem „Lippenbekenntnis“ zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Post von Hitler-Bildern)

Das VG Münster hat den Eilantrag einer aus Tschetschenien stammenden und jetzt im Kreis Warendorf lebenden Frau gegen die Rücknahme ihrer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Die Antragstellerin war 2016 gemeinsam mit ihrem Ehemann und Kindern sowie ihrer Schwiegermutter in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nach erfolglosem Asylverfahren beantragte sie im Januar 2023 die Erteilung einer „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“. Nachdem sie hierfür u.a. ein von ihr unterschriebenes „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ vorgelegt hatte, erteilte ihr der Kreis Warendorf im April 2023 eine Aufenthaltserlaubnis. Mit Bescheid vom 03.04.2024 nahm der Kreis Warendorf die Aufenthaltserlaubnis mit sofortiger Wirkung zurück. Den Rest des Beitrags lesen »