Mit Urteil vom 28.02.2014 hat die 8. Kammer des VG Minden die Entscheidung des Schulleiters der Bonifatius-Grundschule in Paderborn bestätigt, ein bekenntnisfremdes (hier muslimisches) Kind deshalb nicht aufzunehmen, weil sich die Eltern mit der Teilnahme ihres Sohnes an dem katholischen Religionsunterricht nicht einverstanden erklärt hatten. Die Eltern, die im Übrigen keine Einwände gegen eine Unterrichtung auf der Grundlage des katholischen Bekenntnisses haben, hatten darauf verwiesen, dass eine ältere Schwester dort eingeschult worden sei, ohne am Religionsunterricht teilnehmen zu müssen. Den Rest des Beitrags lesen »




